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Urlaubstage geschenkt: Für unsere Weiterbildungs Curricula CuBe & MeB
Für die Teilnahme an unseren Weiterbildungsreihen CuBe & MeB haben Sie in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen, sofern Ihr Arbeitssitz in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen liegt.
Baden-Württemberg
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt 5 Tage im Jahr bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend weniger). Den Antrag müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber 9 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Rheinland-Pfalz
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt 10 Tage in 2 Jahren (bei einer 5 Tageswoche). Den Antrag müssen Sie mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis von uns. Kommen Sie hierfür gerne einfach auf uns zu.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
https://bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-in-rheinland-pfalz
Saarland
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt 5 Tage im Jahr (bei einer 5 Tageswoche). Für den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie einen Nachweis von uns. Kommen Sie hierfür gerne einfach auf uns zu.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung https://bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-bildungsfreistellung-im-saarland
Nordrhein-Westfalen
Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt 5 Tage im Jahr bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend weniger). Den Antrag müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Arbeitnehmerweiterbildung | Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen